Mit der Qualität der eingesetzten Mitarbeiter steht und fällt das positive Ergebnis der Reinigung und Hygiene. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiter intensiv und erfüllen dabei selbstverständlich alle gesetzlichen Verpflichtungen laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes.
Jeder unsere Mitarbeiter wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach regelmäßig geschult.
Wichtigste Schulungsinhalte sind:
- Unterweisung in Lebensmittelmikrobiologie und Lebensmittelhygiene
Von Grundkenntnissen in Lebensmittelmikrobiologie bis Gefährdung, z. B. durch Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmittel - Hygienische Besonderheiten des Arbeitsplatzes
von Raum- und Anlagenhygiene bis zu Vorschriften des Lebensmittelrechts - Geräte und Chemie
von Geräteebedienung über Anwendung der Chemie bis Unfallverhütung (Hersteller gestützt) - Personalhygiene
Auf den Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes durch zuständigen Mediziner. - Schulung
Alle Schulungen werden nach Bedarf aber spätestens im vorgeschriebenen Turnus durchgeführt.